AGBs

AGBs

  1. Die Allgemeinen Geschäfts- bzw. Teilnahmebedingungen, gelten für alle im Zusammenhang mit der Veranstaltung möglichen Belange.
  2. Vertragspartner sind der Teilnehmer (jede auf der Veranstaltung anwesende Person, die im Besitz eines gültigen Tickets ist) und der Veranstalter (Die Traumjäger e.V.).
  3. Vertragsgegenstand ist die Teilnahme an einer Liverollenspielveranstaltung (LARP), bei dem jeder Teilnehmer einen fiktiven Charakter darstellt. Eine Teilnahme erfolgt entweder in der Darstellung freier Spieler-Charaktere (SC) oder in der Darstellung an Vorgaben gebundener Nicht-Spieler-Charaktere (NSC).
  4. Das Mindestalter zur Teilnahme an der Veranstaltung beträgt 18 Jahre. Ausnahmen von dieser Regelung sind nicht zulässig. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, das Alter der Teilnehmer bei der Einlasskontrolle zu überprüfen. Der Teilnehmer verpflichtet sich daher gültige Ausweispapiere mit sich zu führen.
  5. Der Veranstalte haftet nicht für die Folgen höherer Gewalt. Dazu gehören Anordnungen von Behörden, innere Unruhen, Terroranschläge, Feuer, Überschwemmungen, Stromausfälle, Unfälle, Sturm, Streiks, Aussperrungen oder andere Arbeitskampfmaßnahmen, von denen die Veranstaltung   beeinflusst wird.
  6. Im Übrigen haftet der Veranstalter bei Schäden, die nicht Körperschäden sind, nur in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit, bei Haftung wegen übernommener Garantien und bei einer Haftung für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Bei fahrlässiger Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung des Veranstalters auf auf den Ersatz des vorhersehbaren Schadens beschränkt.
  7. Der Veranstalter, sein gesetzlicher Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen sind nicht haftbar zu machen für Schäden, die durch nicht ermittelbare Dritte verursacht wurden.
  8. Für selbstverschuldete Schäden haftet der jeweilige Verursacher. Eine private Haftpflichtversicherung empfehlen wir grundsätzlich und setzen diese daher voraus.
  9. Der Teilnehmer versichert unter ausreichender Würdigung der zu erwartenden körperlichen, geistigen und seelischen Belastungen körperlich und geistig in der Lage zu sein, an der Veranstaltung teilzunehmen. Soweit die zu erwartenden Belastungen nicht aus dem beigelegten Informationsmaterial hervorgehen, obliegt es dem Teilnehmer  im Zweifelsfall beim Veranstalter hierzu weitere Auskünfte einzuholen.
  10. Der Teilnehmer ist sich der Natur der Veranstaltung und insbesondere den daraus folgenden Risiken bewusst (Nachtwanderungen, Geländewanderungen, Kämpfe mit Polsterwaffen etc.).
  11. Dem Teilnehmer obliegt es, sich selbstständig über die geltenden Sicherheitsbestimmungen zu informieren und seine Ausrüstung einer Zulassungsprüfung des Veranstalters zu unterziehen. Allerdings ist er während der Dauer des Spiels weiterhin für die Sicherheit seiner Ausrüstung selbst verantwortlich.
  12. Der Teilnehmer verpflichtet sich, nach Möglichkeit gefährliche Situationen für sich, andere Teilnehmer und die Umgebung zu vermeiden. Insbesondere zählen dazu das Klettern an ungesicherten Steilhängen und Mauern, das Entfachen von offenen Feuern außerhalb der dafür vorgesehenen Feuerstätten, das Benutzen von nicht zugelassenen oder nicht überprüften Waffen oder Ausrüstung sowie übermäßiger Alkoholkonsum.
  13. Der Teilnehmer verpflichtet sich, den Anweisungen des Veranstalters, seines gesetzlichen Vertreters und seiner Erfüllungsgehilfen Folge zu leisten.
  14. Teilnehmer, die gegen die Sicherheitsbestimmungen verstoßen, andere Personen gefährden oder den Anweisungen des Veranstalters in schwerwiegender Art und Weise nicht Folge leisten, können von der Veranstaltung verwiesen werden, ohne dass dem Veranstalter eine Pflicht zur Rückerstattung des Teilnahmebetrags (auch nicht anteilig) zukommt.
  15. Alle Rechte – insbesondere die der gewerblichen Vermarktung – an Ton- und Filmaufnahmen sowie Fotografien bleiben dem Veranstalter vorbehalten.
  16. Der Teilnehmer erklärt sich ausdrücklich mit einer (auch öffentlichen) Verwertung und Verwendung von Bild- und Tonmaterial einverstanden, das ihn (auch in Teilen) abbildet oder betrifft. Dies gilt räumlich und zeitlich unbegrenzt und insbesondere auch für eine gewerbliche Vermarktung.
  17. Aufnahmen solcher Art seitens der Teilnehmer sind dem Veranstalter auf Verlangen zur Verfügung zu stellen und ausschließlich für private Zwecke zulässig.
  18. Alle Rechte an der aufgeführten Handlung sowie an dem vom Veranstalter verwendeten Ensemble von Begriffen und Eigennamen bleiben dem Veranstalter vorbehalten.
  19. Jede öffentliche Aufführung, Übertragung oder Wiedergabe von Aufnahmen, auch nach Bearbeitung, ist nur mit vorheriger schriftlicher Einverständnis des Veranstalters zulässig.
  20. Von Teilnehmern beauftragte Lieferungen (z.B. Getränke/Brennholz/Nahrungsmittel) auf das Veranstaltungsgelände sind grundsätzlich nicht erlaubt. Ausnahmen bedürfen einer schriftlichen Genehmigung durch den Veranstalter.
  21. Der Teilnehmer darf Getränke, insbesondere jede Art von alkoholischen Getränken zur Veranstaltung grundsätzlich nicht mitbringen, es sei denn, der Veranstalter gibt hierzu ausdrücklich schriftlich die Erlaubnis.
  22. Die Teilnehmerzahl ist beschränkt. Der Veranstalter behält sich vor, im Vorfeld der Veranstaltung Teilnehmer ohne Angabe von Gründen gegen Rückerstattung des Teilnahmebetrages von der Veranstaltung auszuschließen.
  23. Der Erwerb von Eintrittskarten zwecks gewinnbringenden Weiterverkaufs ist untersagt. Wir behalten uns das Recht vor, bei Zuwiderhandlung, die Tickets zu sperren.
  24. Die Zahlung des Teilnahmebetrages erfolgt grundsätzlich im Voraus. Der Teilnehmer verpflichtet sich, seinen Teilnahmebetrag rechtzeitig und im Voraus zu entrichten. Zahlungen auf der Veranstaltung selbst sind nur nach Absprache möglich.
  25. Nach der Ticketbestellung ist der fällige Betrag innerhalb von 2 Wochen zu begleichen, jedoch spätestens bis zum 18.08.2018.
  26. Die angegebenen Staffelpreise gelten für den Eingang des Teilnehmerbeitrages auf dem Konto des Veranstalters. Das Datum des Einganges der Anmeldung hat keinen Einfluss auf den zu zahlenden Betrag.
  27. Sollte ohne schuldhaftes Zutun des Veranstalters beim Einzug des Teilnahmebetrages im Scheckverfahren eine Rücklastschrift erfolgen, so hat der Teilnehmer die anfallenden Bankgebühren zu tragen.
  28. Bei Anmeldung im Namen und Rechnung eines Dritten haftet der Anmeldende für dessen Verbindlichkeiten aus dieser Verpflichtung als Gesamtschuldner.
  29. Bei Rücktritt versucht der Veranstalter, den Platz anderweitig zu vergeben. Sollte dies nicht möglich sein, ist die Rückerstattung des Teilnahmebeitrags nicht möglich. Dem Teilnehmer abhanden gekommene oder zerstörte Tickets werden nicht ersetzt oder zurückerstattet. Auf den Kauf von Tickets sind die Regeln über Fernabsatzverträge gem. § 312b Abs. 3 Nr. 6 BGB nicht anwendbar. Dies bedeutet, dass ein zweiwöchiges Widerrufs- und Rückgaberecht nicht besteht
  30. Bei Nicht Erscheinen auf der Veranstaltung (egal aus welchen Gründen) kann der Teilnehmerbetrag nicht zurückerstattet werden.
  31. Teilnehmerplätze sind mit Zustimmung des Veranstalters übertragbar. Davon ausgenommen sind alle NSC-Karten.
  32. Der Veranstalter ist berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten, insbesondere wenn eine Mindestteilnehmerzahl von 5 Personen nicht erreicht wird oder die Durchführung der Veranstaltung nicht zumutbar ist, weil die wirtschaftliche Opfergrenze aus nicht von ihm zu vertretenden Umständen überschritten wird. Der zu diesem Zeitpunkt gezahlte Beitrag wird dann zurück erstattet.
  33. Der Teilnehmer erklärt sich einverstanden, dass seine Daten von Beginn der Anmeldung an in einer automatisierten Kundendatei geführt werden. Die gespeicherten Daten zur Person des Teilnehmers können Name, Anschrift, Geburtsdatum, Telefonnummer, Fax sowie Email umfassen. Diese Stammdaten werden nach Durchführung der Veranstaltung umgehend und restlos gelöscht. Darüber hinaus werden vorübergehend Daten zur jeweiligen Veranstaltung gespeichert (Charaktername, – klasse, etc.) Freiwillig angegebene Daten zum Gesundheitszustand des Teilnehmers werden vertraulich behandelt und nicht elektronisch gespeichert oder weitergegeben.
  34. Ein Teilnehmer, der eine NSC (Nicht-Spieler-Charakter) Karte erwirbt, hat auf der Veranstaltung den Weisungen der Weisungsbefugten des Veranstalters (Spielleiter etc.) unbedingt Folge zu leisten. Ausgenommen hiervon sind Gründe wie körperliche Erschöpfung, Verletzung, etc. sowie moralische Vorbehalte. Bei Zuwiderhandlung wird eine Vertragsstrafe von bis zu 100€, mindestens jedoch die Differenz zwischen NSC und Spieler Ticket fällig. Der Nachweis keines oder eines geringeren Schadens ist dem NSC-Teilnehmer, soweit zur Rechtswirksamkeit dieser Klausel notwendig, gestattet.
  35. Das Befahren des Geländes und des Parkplatzes mit eigenen Fahrzeugen jeglicher Art geschieht auf eigene Gefahr. Der Eventparkplatz ist nicht überbewacht. Für Diebstahl und Beschädigungen durch Dritte wird nicht gehaftet. Widerrechtlich geparkte Fahrzeuge auf dem Veranstaltungsgelände (insbesondere in den Abladezonen) werden kostenpflichtig abgeschleppt. Auf dem gesamten Gelände darf maximal mit Schrittgeschwindigkeit gefahren werden.
  36. Das Verteilen von Flugblättern oder Ähnlichem auf dem Veranstaltungsgelände ist verboten. Dies gilt auch für die Parkplätze sowie für sämtliche Zufahrtswege.
  37. Die Durchführung von Feuershows (Feuerspucken, Jonglage mit brennenden Gegenständen, Feuerpois und ähnliches) oder Feuer beinhaltenden Spielhandlungen bedarf die ausdrückliche Genehmigung durch den Veranstalter und die Brandwache der Feuerwehr. Der Einsatz jedweder pyrotechnischer Artikel bedarf, zusätzlich zu eventuellen behördlichen Genehmigungen, die Genehmigung durch den Veranstalter.
  38. Das Mitbringen von Tieren aller Art ist nicht gestattet. Teilnehmer, die gegen diese Bestimmung verstoßen, werden ohne Erstattung des Teilnehmerbeitrages von der Veranstaltung ausgeschlossen.
  39. Alle Nebenabreden und Änderungen des Teilnehmervertrags sowie der AGB bedürfen der Schriftform. Sie erlangen Gültigkeit erst nach der schriftlichen Bestätigung des Veranstalters.
  40. Sofern eine oder mehrere Bestimmungen der AGB / Teilnahmebedingungen unwirksam sind oder werden, berührt das die Gültigkeit des Vertrages und der übrigen Bestimmungen nicht. Für den Fall der Nichtigkeit einzelner Bestimmungen gilt die Regelung, die der ursprünglich vorgesehenen wirtschaftlich am nächsten kommt und rechtlich zulässig ist.
  41. Es gelten die Allgemeinen Geschäfts- sowie Teilnahmebedingungen des Veranstalters und das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  42. Diese AGB treten mit Wirkung vom 14.11.2016 in Kraft und ersetzen alle vorhergehenden.